Beat Drittenbass
lanciert in der Ostschweiz Veranstaltungen für die ältere Generation
Über 40 Jahre ist es her, dass Karin Gattiker und Brigitte Meier von ihrem Veloausflug nicht mehr zurückgekehrt waren. Sie wurden in oder in der Nähe der Kristallhöhle bei Kobelwald in der Gemeinde Oberriet umgebracht. Ein Fall, der Mike Egger vor acht Jahren dazu bewog, sich für die Unverjährbarkeit für Mord einzusetzen.
Region Die beiden Freundinnen aus Goldach waren am Donnerstag, 29. Juli 1982, von ihrem Wohnort zu einer Velotour ins Appenzellerland aufgebrochen. Sie übernachteten zuerst bei Karins Grossmutter in Herisau, die zweite und dritte Nacht verbrachten sie in der Jugendherberge in Schwende AI. Dann fuhren sie Richtung Kobelwald, um die Kristallhöhle zu besichtigen. Noch am Samstagnachmittag wollten sie nach Hause zurückkehren, doch trafen sie nicht ein. Am Abend wurden die beiden Mädchen der Polizei als vermisst gemeldet. Sie fand sie nicht, konnte aber die Fahrräder sicherstellen. Trotz grossem Suchaufwand wurden die Mädchen erst am 2. und 3. Oktober getötet im unwegsamen Gelände unterhalb der Kristallhöhe aufgefunden, nachdem ein Spaziergänger Leichengeruch festgestellt hatte. Bei den Leichen wurden Gewalteinwirkungen an den Köpfen festgestellt. Seit anfangs der 90er-Jahre wurde der Doppelmord von den Untersuchungsbehörden nicht mehr weiterverfolgt. Die Verjährung trat 2012 ein.
Damit eine Verjährung einer solchen Tat nicht nochmals vorkommt, setzt sich SVP-Nationalrat Mike Egger seit acht Jahren mit einer Standesinitiative dafür ein, dass eine Unverjährbarkeit bei Morden angestrebt wird - mit Erfolg. Der Nationalrat hat am 2. März, dem ersten Tag der laufenden Frühjahrssession, entschieden, dass Mord in der Schweiz künftig nicht mehr verjährt. Nachdem der Ständerat diesem Grundsatz bereits zuvor zugestimmt hatte, haben nun beide Räte die Unverjährbarkeit beschlossen.
Mike Egger, wie ist das für Sie, nach acht Jahren einen Erfolg im Nationalrat erreicht zu haben?
Mike Egger: Es freut mich natürlich sehr, dass wir nach so vielen Jahren nun einen Schritt weiter sind. Politische Prozesse brauchen oft einen langen Atem und starke Allianzen. Gerade bei strafrechtlichen Fragen ist es wichtig, sorgfältig zu diskutieren und Mehrheiten zu überzeugen. Dass es nun gelungen ist, die Unverjährbarkeit von Mord voranzubringen, zeigt, dass sich Beharrlichkeit lohnen kann – vor allem dann, wenn es um Gerechtigkeit für Opfer und deren Angehörige geht.
Welche Situation hat Sie damals dazu gebracht, sich gegen die Verjährung von Mord einzusetzen?
Der sogenannte Kristallhöhlenmord im St. Galler Rheintal oder aber auch der Fünffach-Mord von Seewen hat mich stark beschäftigt. Für die Angehörigen ist es sehr schwer zu akzeptieren, wenn ein Mordfall irgendwann einfach verjährt und damit juristisch abgeschlossen wird, obwohl möglicherweise noch Hinweise auftauchen könnten. Auch ein ehemaliger Kriminalpolizist hat mich diesbezüglich mit seinen Argumenten bezüglich den Fortschritten in der Forensik rasch überzeugt. Für mich war klar: Mord ist das schwerste Verbrechen, das es gibt. Dank gerade diesen Fortschritten in der Beweis- und Spurensicherung sollte es auch nach Jahrzehnten noch möglich sein, Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Wie geht es im politischen Prozess nun weiter?
Der Ständerat hatte der Änderung im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz bereits vor rund einem Jahr zugestimmt. Umso mehr freut es mich, dass nun auch der Nationalrat diesem wichtigen Anliegen gefolgt ist. Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus der SVP konnten wir mit Unterstützung von Mitgliedern der Mitte und der FDP eine Mehrheit überzeugen. Der Antrag wurde mit 109 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Damit wird Mord künftig auch in der Schweiz zu den unverjährbaren Verbrechen gehören – so wie bereits heute etwa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder gewisse Sexualdelikte an Kindern. Für mich ist klar: Bei den schwersten Verbrechen darf es kein Verfallsdatum für Gerechtigkeit geben.
Welche Auswirkungen hat es auf die polizeiliche oder gerichtliche Arbeit, wenn Mord nicht mehr verjährt? Mit wie viel Mehraufwand ist dabei zu rechnen?
Der Mehraufwand dürfte sich in Grenzen halten. Mordfälle sind sehr selten und werden ohnehin schon heute mit grösster Priorität behandelt. In der Praxis geht es vor allem darum, dass sogenannte «Cold Cases» auch nach vielen Jahren noch weiterverfolgt werden können, wenn neue Beweise oder neue Technologien – etwa bei der DNA-Analyse – zur Verfügung stehen. Es geht also weniger um zusätzlichen Aufwand, sondern darum, die Möglichkeit offenzuhalten, Gerechtigkeit auch später noch herzustellen. Weiter soll es ein klares Zeichen an die Täter senden – ein Mord hat kein Strafrechtliches-Ablaufdatum in der Schweiz.
Was sagen Sie dazu, dass Kritiker sagen, man sollte sich besser um wichtigere Probleme wie AHV, Pensions- und Krankenkasse kümmern?
Das eine schliesst das andere nicht aus. Das Parlament behandelt gleichzeitig sehr viele unterschiedliche Themen – von der Altersvorsorge bis zur inneren Sicherheit. Die Frage, wie wir mit den schwersten Verbrechen umgehen, ist für den Rechtsstaat zentral insbesondere, wenn man sich die negative Entwicklung der Straftaten in der Schweiz anschaut. Gerade für die Angehörigen von Opfern ist es wichtig zu wissen, dass Mord niemals einfach verjährt und vergessen wird.
Werden Ihrer Meinung nach falsche Hoffnungen mit der Unverjährbarkeit von Mordfällen geschürt?
Nein, das glaube ich nicht. Natürlich wird nicht jeder alte Fall automatisch aufgeklärt werden können. Aber die Erfahrung und ein Blick ins umliegende Ausland zeigt, dass neue Technologien oder neue Hinweise auch Jahrzehnte später noch zu einer Aufklärung führen können. Entscheidend ist das Signal: Mord darf niemals einfach durch Zeitablauf erledigt sein. Der Rechtsstaat muss die Möglichkeit behalten, Täter auch nach vielen Jahren noch zur Verantwortung zu ziehen.
Von Manuela Müller
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